Die Energieberatungsleistung kann als BAFA geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude (Modul 2: Energieberatung DIN V18599) durchgeführt werden. Die Förderung beträgt 50% der Honorarkosten (maximaler Zuschuss 850,-€ für Gebäude mit einer Nettogrundfläche von 200qm; 2.500,-€ für Gebäude mit einer Nettogrundfläche von 200qm – 500qm; 4.000,-€ für Gebäude mit einer Nettogrundfläche größer 500qm). Dieser Zuschuss wird Ihnen nach Durchführung und Abschluss der Energieberatung durch das BAFA ausbezahlt. Daher ist vom Beratungsempfänger nach Abschluss der Beratung effektiv lediglich der Eigenanteil der Brutto-Honorarsumme zu zahlen. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter der BAFA-Webseite unter der Rubrik „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“.
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