Energieberatung Wohngebäude (BAFA)


Energieberatung für Wohngebäude (BAFA gefördert)

JP | Ingenieurbüro Pasemann

Im Rahmen einer Energieberatung wird zunächst der Ist-Zustand Ihrer Immobilie im Rahmen eines Vor-Ort-Termins aufgenommen. Mittels Berechnungsverfahren wird Ihr Objekt und die vorhandene Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, etc.) objektiv klassifiziert, bewertet und analysiert, um auf dieser Basis ein individuelles Sanierungs-/ Modernisierungskonzept erstellen zu können. Bei den Konzepten wird sowohl die energetische, als auch die wirtschaftliche Komponente bewertet. Des Weiteren wird geprüft, welche Fördermittel für die einzelnen Sanierungs-/ Modernisierungskonzepte in Anspruch genommen werden könnten. Abschließend erhalten Sie im Rahmen des angefertigten Energieberatungsberichtes (ca. 50 – 100 Seiten) oder individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) einen Überblick, wie Sie wirtschaftlich durch energetische Optimierung Ihrer Immobilie Energiekosten einsparen und zudem die Umwelt schonen können.

Um diese Energieberatungsleistungen durchführen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Baubeschreibung
  • Ausführungszeichnungen, insbesondere Grundrisse der einzelnen Geschosse inkl. Fenstermaßen sowie Gebäudeschnitte.
  • Angaben/ Unterlagen zu der vorhandenen Anlagentechnik
  • Angaben über bereits durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen
Sollten Ihnen die oben genannten Unterlagen nicht vorliegen, sprechen Sie uns an.


Förderung der Energieberatung für Wohngebäude:

Die Energieberatungsleistung kann als BAFA geförderte Energieberatung für Wohngebäude durchgeführt werden. Die Förderung beträgt 50% der Honorarkosten (maximaler Zuschuss 650,-€ für Ein-/Zweifamilienhäuser, 850,-€ für Mehrfamilienhäuser). Dieser Zuschuss wird Ihnen nach Durchführung und Abschluss der Energieberatung durch das BAFA ausbezahlt. Daher ist vom Beratungsempfänger nach Abschluss der Beratung effektiv lediglich der Eigenanteil der Brutto-Honorarsumme zu zahlen. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter der BAFA-Webseite unter der Rubrik „Energieberatung für Wohngebäude“.

Sofern ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird, gewährt das BAFA hierdurch eine Bonusförderung im Rahmen der Bundesförderung effizienter Gebäude in Höhe von 5% für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Heizungsoptimierung, sofern eine darin geplante Maßnahme umgesetzt wird. Dementsprechend würde sich beispielsweise die Förderung einer Dachsanierung von 15% auf 20% erhöhen. Die im Sanierungsfahrplan enthaltenen Modernisierungsempfehlungen stellen keine Verpflichtung zur Umsetzung o.Ä. dar. Die Durchführung der Maßnahmen ist absolut freiwillig. Gem. aktueller Förderrichtlinie wird der Bonuszuschuss von 5% im Zeitraum von 15 Jahren nach Erstellung des Sanierungsfahrplans gewährt.

Gerne erstellen wir ein unverbindliches Angebot für Sie.


Die von uns durchgeführte Energieberatung läuft in drei Stufen ab:


1 Stufe

30 %

Vor-Ort-Termin zur Aufnahme der Gebäude- und Anlagentechnikdaten. Fotografische Aufnahme des Ist-Zustandes. Gespräch mit dem Beratungsempfänger. Definition der Kundenwünsche.

2 Stufe

60 %

Analyse des Ist-Zustandes der Immobilie, Erarbeitung von Sanierungs-/ Modernisierungskonzepten und Erstellung des Energieberatungsberichtes / individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP).

3 Stufe

100 %

Vor-Ort-Termin (ggf. auch telefonisch oder online möglich) zur persönlichen Erläuterung des Energieberatungsberichtes/ Sanierungsfahrplans. Insbesondere Erläuterung des aktuellen Ist-Zustandes sowie der einzelnen Sanierungskonzepte.