Die Energieberatungsleistung kann als BAFA geförderte Energieberatung für Wohngebäude durchgeführt werden. Die Förderung beträgt 50% der Honorarkosten (maximaler Zuschuss 650,-€ für Ein-/Zweifamilienhäuser, 850,-€ für Mehrfamilienhäuser). Dieser Zuschuss wird Ihnen nach Durchführung und Abschluss der Energieberatung durch das BAFA ausbezahlt. Daher ist vom Beratungsempfänger nach Abschluss der Beratung effektiv lediglich der Eigenanteil der Brutto-Honorarsumme zu zahlen. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter der BAFA-Webseite unter der Rubrik „Energieberatung für Wohngebäude“.
Sofern ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird, gewährt das BAFA hierdurch eine Bonusförderung im Rahmen der Bundesförderung effizienter Gebäude in Höhe von 5% für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Heizungsoptimierung, sofern eine darin geplante Maßnahme umgesetzt wird. Dementsprechend würde sich beispielsweise die Förderung einer Dachsanierung von 15% auf 20% erhöhen. Die im Sanierungsfahrplan enthaltenen Modernisierungsempfehlungen stellen keine Verpflichtung zur Umsetzung o.Ä. dar. Die Durchführung der Maßnahmen ist absolut freiwillig. Gem. aktueller Förderrichtlinie wird der Bonuszuschuss von 5% im Zeitraum von 15 Jahren nach Erstellung des Sanierungsfahrplans gewährt.
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