Für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie existieren vielfältige Förderprogramme – sowohl kreditgebundene Programme als auch Programme mit Investitionszuschüssen. Als Beispiele sind hier die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) zu nennen. Des Weiteren stehen ggf. auch regionale Förderprogramme der Städte und Kommunen zur Verfügung – teilweise zeitlich begrenzt.
Für die Förderprogramme sind diverse Bedingungen (Fördervoraussetzungen) zu erfüllen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der optimalen Fördermittel für Ihr Sanierungsvorhaben und zeigen Ihnen Möglichkeiten und Alternativen auf, um für Sie das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis erzielen zu können. Nach erfolgter Auswahl unterstützen wir Sie auch gerne bei der Beantragung der entsprechenden Fördermittel. Insbesondere bei der KfW und dem BAFA ist die Beantragung und die Bestätigung der programmgemäßen Durchführung nur durch Sachverständige der Energie-Effizienz-Experten-Liste möglich. Diese Voraussetzung wird durch uns erfüllt. Wir können daher sowohl die Beantragung als auch die, durch die KfW bzw. das BAFA geforderte, Bestätigung der programmgemäßen Mittelverwendung (Verwendungsnachweis) für Sie übernehmen.
Um ein geeignetes, wirtschaftliches Sanierungskonzept für Ihre Immobilie zu erstellen, empfehlen wir im Vorfeld eine Energieberatung für Ihr Objekt durchzuführen. Gerne übernehmen wir auch diese Aufgabe für Sie. Informieren Sie sich hier.